Sina Götz & Alissa Urban
Hainstraße 2 | 61476 Kronberg
06173 - 96 48 96 0

Patienten ABC


Wir haben nützliche Informationen für Sie in unserem Praxis-ABC zusammengestellt – sollten weitere Fragen oder Anregungen auftreten, kontaktieren Sie uns gerne!

Anmeldung:

Gerne können Sie sich telefonisch in unserer logopädischen Praxis anmelden. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter; wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. E-Mails sind ebenfalls herzlich willkommen!

Behandlungsablauf:

Sobald Ihr Arzt eine Verordnung zur logopädischen Therapie ausgestellt hat, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass bei gesetzlich Versicherten nur eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und Therapiebeginn besteht.

Das Anamnesegespräch (Erstgespräch) sowie eine ausführliche Diagnostik sind Basis für unsere anschließende Therapieplanung und individuelle Zielfestlegung. Sollten bereits Befunde und Berichte bestehen, bringen Sie diese gerne mit!

Üblicherweise werden 10 Behandlungstermine verordnet (dies obliegt dem überweisenden Arzt), die meist 45 oder 60 Minuten dauern und 1-2 Mal pro Woche (Frequenz) stattfinden. Die Behandlungsdauer und die Frequenzangabe pro Woche richten sich nach dem Schweregrad des jeweiligen Störungsbildes. Darüber hinaus kann der Arzt die Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie verordnen.

Zum Ende der Verordnung verfassen wir einen Bericht an den überweisenden Arzt. Dieser enthält Diagnostikergebnisse, Therapieschwerpunkte sowie den aktuellen Stand mit weiterem möglichem therapeutischen Ausblick.

Beratung:

Durch unsere Beratung möchten wir Sie und Ihre Angehörigen über den Entwicklungsstand und Therapieverlauf informieren. Sie gehört zur Basis effektiver Therapie und fördert die Transparenz im Therapieprozess.

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Diagnose:

Die Diagnose zur logopädischen Behandlung stellt der verordnende Arzt. Diese wird von uns störungsbildspezifisch mit Hilfe von standardisierten Materialien und Screenings vertieft.

Erstvorstellung:

Im ersten Gespräch werden im Rahmen der Anamnese die Probleme des Patienten sowie mögliche Ursachen besprochen. Es wird zusätzlich eine Diagnostik durchgeführt und eventuelle, bereits vorhandene Berichte thematisiert. Gemeinsam mit dem Patienten wird hierauf die individuelle Ziel- und Schwerpunktsetzung für die folgenden Therapiestunden aufgebaut. Es werden Möglichkeiten und Grenzen besprochen.

Bitte bringen Sie bereits vorhandene Unterlagen (Befunde, Berichte) mit – dies erleichtert unsere Therapieplanung!

Fehlzeiten:

Bitte beachten Sie Ihre Einwilligung zu unserer Patientenvereinbarung: eine Absage von weniger als 24 Stunden zum vereinbarten Termin muss Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Da wir eine Bestellpraxis sind, handelt es sich hierbei für uns um einen Arbeitsausfall.

Ferien:

Meist ist innerhalb der Ferien unter Absprache mit dem verordnenden Arzt ein Intensivtherapieprogramm möglich – fragen Sie uns!

Frühförderung:

Da wir sehr gerne mit Kleinkindern arbeiten, unterstützen wir die Zusammenarbeit mit Frühförderzentren. Sie ergänzen unsere Arbeit.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bis zum 18. Lebensjahr ergeben sich hierbei für die Eltern des Patienten keine weiteren Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Patient eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10% des Rezeptwertes, sowie zusätzlich 10€ Gebühr pro ausgestellter Verordnung (s. Zuzahlung).

Hausbesuch:

Aufgrund bestimmter Erkrankungen (Lähmungen, Bettlägerigkeit) kann es für einige Patienten zu beschwerlich sein, unsere Praxis persönlich aufzusuchen. Hier besteht unter Verordnung des behandelnden Arztes die Möglichkeit, die Therapie im häuslichen Umfeld in Anspruch zu nehmen.

Interdisziplinarität:

Wir sehen einen stetigen Informationsaustausch als äußerst wichtig und als selbstverständlich an. Die Sprachtherapie profitiert von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, u.a. mit Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Ärzten, Kliniken sowie mit sozialen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.).

Impuls:

Unsere logopädische Praxis möchte dem Betroffenen Impulse zur Besserung seiner Problematik bieten. Gemeinsam mit ihm erarbeiten wir Strategien und geben Vorschläge, in welche Richtungen ein Therapieansatz möglich und sinnvoll ist. Wichtig ist uns hier jedoch die Mündigkeit des Patienten; er entscheidet schlussendlich über den Weg, den er gehen möchte.

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Kostenübernahme:

Sofern eine logopädische Verordnung des behandelnden Arztes besteht, dürfen wir gesetzlich und privat versicherte Patienten therapieren.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Bis zum 18. Lebensjahr ergeben sich hierbei für die Eltern des Patienten keine weiteren Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Patient eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10% des Rezeptwertes, sowie zusätzlich 10€ Gebühr pro ausgestellter Verordnung (s. Zuzahlung).
  • Private Krankenversicherung: Die Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Vertrag jedes einzelnen Patienten mit seiner privaten Versicherung.

Logopädie:

Die Fachdisziplin Logopädie beschäftigt sich ebenso wie die Sprachtherapie mit der Beratung, Prävention, Diagnostik und Rehabilitation von Kommunikationsstörungen. Diese sind Probleme der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens oder des Hörens. Unsere logopädische Praxis Sprachimpuls möchte Ihnen eine individuell auf Ihren Problembereich abgestimmte Therapie bieten – fragen Sie uns gerne! (Siehe auch Sprachtherapie.)

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N

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Parkplätze:

Ausreichende Parkplätze befinden sich auf dem Parkdeck der Hainstraße 2 in Kronberg. Dieses befindet sich hinter der Praxis (Einfahrt von der Frankfurter Straße möglich). Zusätzlich sind zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten vor dem Praxiseingang zu finden.

Private Krankenversicherung:

Wir stellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Betragserstattung hängt von Ihrem persönlichen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Privatversicherung ab.

Prävention:

Es ist uns Sprachtherapeuten bereits vor Auftreten einer Kommunikationsstörung möglich, Faktoren positiv zu beeinflussen, so dass ein Problem gar nicht erst entsteht oder gezielt gelindert werden kann.

Qualität & Effektivität:

Teil unserer Praxisphilosophie ist es, den Patienten eine hohe Therapieeffektivität zu ermöglichen. Diese beruht auf stetiger Qualifikation durch neueste empirisch belegte Fortbildungen und einen interdisziplinären Austausch mit anderen Fachbereichen.

Sprachtherapie:

Die logopädische Therapie versteht sich als individueller therapeutischer Prozess, der von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Patienten bestimmt wird. Unsere Arbeit umfasst eine Befunderhebung auf der Basis standardisierter störungsspezifischer Testverfahren und Screenings, die Therapieplanung sowie die Therapiedurchführung selbst. Die Förderung und Unterstützung der Betroffenen, sowie eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Angehörigen bilden die Schwerpunkte im Therapieprozess.

Termine und Absagen:

Gerne können Sie Termine telefonisch oder per E-Mail mit uns vereinbaren – auf Nachrichten auf dem Anrufbeantworter melden wir uns zeitnah!

Wir möchten Sie hiermit auf die Patientenvereinbarung hinweisen: da wir eine Bestellpraxis sind und eine kurzfristige Absage unter 24 Stunden für uns einen Arbeitsausfall darstellt, müssen wir Ihnen diesen privat in Rechnung stellen.

Absagen werden von uns auch auf dem Anrufbeantworter entgegengenommen!

Therapieablauf:

Siehe Behandlungsablauf.

Untersuchung:

Siehe Diagnose und Erstvorstellung.

Verordnung:

Die Therapie erfolgt nur auf ärztliche Verordnung hin. Folgende Berufsgruppen können diese u.a. ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Pädaudiologen
  • Zähnärzte & Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Allgemeinmediziner
  • Rehabilitationszentren

Wartezimmer:

Gerne stellen wir Zeitschriften sowie Kinderbücher zum Vergnügen während kurzer Wartezeiten zur Verfügung. Wir bitten im Gegenzug, das Wartezimmer wieder so ordentlich zu hinterlassen, wie Sie es vorgefunden haben. Vielen Dank!

Wie erhalte ich logopädische Behandlung?

Wir sind gegenüber dem Arzt weisungsgebunden. Bei betreffenden sprachtherapeutischen Problemen wird Ihr Arzt Ihnen eine logopädische Verordnung ausstellen, mit der wir die Therapie beginnen können.

Es besteht zudem die Möglichkeit eines einmaligen Diagnostiktermins, in dem wir einen möglichen Therapiebedarf feststellen können.

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Zuzahlung

Ab dem 18. Lebensjahr müssen gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlung zu ihrer logopädischen Verordnung zahlen. Diese beträgt 10% des Rezeptwerts sowie zusätzliche 10 € pro Verordnung. Der Betrag wird Ihnen nach jedem vollen Rezept in Rechnung gestellt. Bei Zuzahlungsbefreiung, bitten wir Sie um Vorlage Ihres gültigen Ausweises.

Kinder sind zuzahlungsbefreit.

Ziele

Das Ziel einer sprachtherapeutischen Behandlung in der Praxis Sprachimpuls ist die Beratung und Behebung kommunikativer Probleme. Hierbei ist es uns wichtig, den Patienten als Menschen individuell an der Planung teilhaben zu lassen und ihm unter Berücksichtigung von Aktivität und Partizipation Impulse zur Zielsetzung anzubieten.